ALLGEMEINE GESCHÄFTS- UND VERKAUFSBEDINGUNGEN DER FIRMA PANINKRET CHEM.-PHARM. WERK GMBH

I. Allgemeines

Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten im unternehmerischen Geschäftsverkehr, auch mit juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Sie gelten ferner bei Privatkunden, soweit dem im Einzelnen keine gesetzlichen Regelungen entgegenstehen.

Maßgebliche Vertragsgrundlage für alle von uns (Firma Paninkret Chem.-Pharm. Werk GmbH) durchzuführenden Verkäufe sind die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie etwaige individuelle Vereinbarungen; sie haben Vorrang vor abweichenden Bedingungen des Vertragspartners. Gegenbestätigungen des Bestellers unter Hinweis auf eigene Geschäfts- und Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.

II. Angebote und Unterlagen

  1. Unsere Angebote - auch schriftliche - sind grundsätzlich freibleibend und unverbindlich, es sei denn, eine Bindungsfrist ist in dem Angebot bereits enthalten. Alle Vertragsabreden sollen schriftlich, in elektronischer Form (§ 126a BGB) oder in Textform (§ 126b BGB) erfolgen.
  2. Nebenabreden, Ergänzungen, Änderungen und/oder sonstige Abweichungen von den vorliegenden Geschäftsbedingungen werden nur mit unserem Einverständnis gültig.
  3. Angaben in Angeboten bzw. Auftragsbestätigungen unsererseits, die auf einem offensichtlichen Irrtum beruhen (etwa Schreib- und Rechenfehler), verpflichten uns nicht. Vielmehr gilt die offensichtlich gewollte Erklärung.
  4. Hinsichtlich einer Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie für Waren sowie für Angaben sind nur ausdrücklich getroffene Vereinbarungen über eine bestimmte Beschaffenheit oder eine bestimmte Haltbarkeit des Kaufgegenstandes als eine Garantie zu werten.

 

III. Preise, Zahlungsbedingungen, Verzug und Aufrechnung

  1. Alle Preise gelten ab Verkaufsniederlassung exklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer ab Lager (gem. International Commercial Terms – Incoterms: EXW) frei verladen, es sei denn, andere Vereinbarungen sind getroffen.
  2. Eine Mehrwertsteuererhöhung wird sofort an den Vertragspartner weiterberechnet.
  3. Nach Lieferung oder Bereitstellung der Ware durch uns sind Rechnungen, soweit nichts anderes vereinbart ist, sofort fällig und zahlbar. Alle Zahlungen sind vom Vertragspartner ohne jeden Abzug (Skonto, Rabatt) spätestens binnen 10 Tagen nach Rechnungserhalt an uns zu leisten. Nach Ablauf der 10-Tage-Frist befindet sich der Vertragspartner in Verzug, soweit kein Leistungsverweigerungsrecht nach § 320 BGB vorliegt. Nach Ablauf dieser Frist befindet sich auch der Verbraucher in Verzug, sofern er die Nichtzahlung zu vertreten hat. Gerät der Vertragspartner in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, den jeweiligen gesetzlichen Verzugszins zu berechnen. Die Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Verzugsschadens bleibt uns vorbehalten. Der Vertragspartner wiederum kann einen geringeren Schaden nachweisen, der dann maßgeblich ist.
  4. Wechsel und Schecks werden von uns nur erfüllungshalber angenommen; die hierbei anfallenden Kosten und Spesen gehen zu Lasten des Zahlungspflichtigen.
  5. Wenn uns Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Vertragspartners in Frage stellen (etwa Nichteinlösbarkeit von Schecks oder vereinbarten Zahlungen), sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn wir Schecks angenommen haben. Zudem sind wir in diesem Falle berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen. Stellt der Vertragspartner die Zahlungen endgültig ein und/oder wird ein Insolvenzverfahren über sein Vermögen beantragt, so sind wir zudem berechtigt, von dem nicht erfüllten Teil des Vertrages zurückzutreten.
  6. Der Vertragspartner – auch Verbraucher - kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftigen festgestellten Gegenforderungen aufrechnen.

IV. Lieferzeit, Lieferort und Gefahrübergang

  1. Die Einhaltung der Lieferzeit setzt die Einhaltung etwaiger Verpflichtungen des Vertragspartners, insbesondere vereinbarte Teilzahlungsverpflichtungen, voraus.
  2. Für Lieferverzögerungen in Folge von höherer Gewalt oder anderen unabwendbaren, von uns nicht zu vertretenden Umständen (wie z.B. Arbeitskämpfe) übernehmen wir keine Haftung. Die Lieferfristen verlängern sich um den Zeitraum der Behinderung. Die Lieferfristen gelten vorbehaltlich richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung, es sei denn, eine verbindliche Lieferfrist wurde ausdrücklich zugesagt. Verzögert sich die Lieferung oder Leistung aufgrund eines Umstandes, den wir zu vertreten haben, erfolgt die Haftung nach den gesetzlichen Bestimmungen. Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden begrenzt.
  3. Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Vertragspartner zumutbar sind.
  4. Lieferungen erfolgen nach den jeweils geltenden Regeln der International Commercial Terms - Incoterms – also nach den jeweils aktuell geltenden.
  5. Ist die Lieferung frei Anlieferungsort vereinbart, so obliegt das Abladen uns bzw. einem von uns beauftragten Spediteur. Bei Lieferung an den Anlieferungsort werden für Lastwagen und Anhänger/Lastzug befahrbare Anfuhrwege vorausgesetzt. Die Anlieferzeit ist zu vereinbaren. Vom Vertragspartner verschuldete Wartezeiten/Standzeiten werden berechnet.
  6. Bei Lieferung geht die Gefahr bezüglich der Ware auf den Käufer mit Übergabe an den Dritten, insbes. den Frachtführer, über.
  7. Gerät der Vertragspartner mit der Abnahme des Kaufgegenstandes in Verzug, so geht die Gefahr im Verzugszeitpunkt auf ihn über.

V. Eigentumsvorbehalte

  1. Wir behalten uns das Eigentum und das Verfügungsrecht an den Kaufgegenständen bis zum Eingang sämtlicher Zahlungen aus dem Vertrag aus jedem Rechtsgrund vor. Veräußert der Vertragspartner den Kaufgegenstand weiter, so hat er seinem Abnehmer unseren Eigentumsvorbehalt offen zu legen. Ferner darf der Vertragspartner mit seinem Abnehmer kein Abtretungsverbot vereinbaren. Werden unsere Rechte beeinträchtigt (z.B. durch Pfändungen), muss der Vertragspartner dies uns sofort schriftlich anzeigen.
  1. Erfolgt die Lieferung für einen vom Vertragspartner unterhaltenen Geschäftsbetrieb, so dürfen die Gegenstände im Rahmen einer ordnungsgemäßen Geschäftsführung weiter veräußert werden. In diesem Falle werden die Forderungen des Vertragspartners gegen den Abnehmer aus der Veräußerung bereits jetzt an uns abgetreten. Bei Weiterveräußerung der Gegenstände auf Kredit hat sich der Vertragspartner gegenüber dem Abnehmer seinerseits das Eigentum vorzubehalten. Die Rechte und Ansprüche aus diesem Eigentumsvorbehalt gegenüber dem Abnehmer tritt der Vertragspartner hiermit an uns ab.
  2. Werden Kaufgegenstände mit einem anderen Gegenstand fest verbunden, vermengt, vermischt oder verarbeitet, so überträgt der Vertragspartner, falls durch die Verbindung oder Verarbeitung Forderungen oder Miteigentum entstehen, seine Forderungen oder sein Miteigentumsrecht an dem neuen Gegenstand in Höhe unserer Forderung an uns. Eine etwaige Be- oder Verarbeitung durch den Vertragspartner nimmt dieser für uns unentgeltlich vor.
  3. Bei vertragswidrigem Verhalten des Vertragspartners, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir zur Rücknahme der gelieferten Waren nach Mahnung und Rücktrittserklärung berechtigt und der Vertragspartner zur Herausgabe verpflichtet. Hat der Vertragspartner den Vertrag erfüllt, haben wir die Gegenstände zurückzugeben.

VI. Sachmängel

  1. Erkennbare Mängel der Kaufsache, Fehlmengen oder Falschlieferungen hat der Vertragspartner vor Verarbeitung unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 7 Tagen ab Lieferung schriftlich anzuzeigen.
  2. Gegenüber einem Vertragspartner ist die Haftung für Sachmängel, die den Wert oder die Gebrauchstauglichkeit nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigen, ausgeschlossen.
  3. Soweit der Vertragspartner wegen des Kaufgegenstandes einen Mängelanspruch seines Abnehmers erfüllen muss, hat er im Falle des Lieferantenregresses des § 478 BGB uns unverzüglich in Kenntnis zu setzen und nach Möglichkeit im Fall der Mängelbeseitigung die kostenmäßig günstigste Art zu wählen.
  4. Soweit Produkte eines anderen Herstellers (mit-) zu verwenden sind, werden die in den dortigen Produktunterlagen getroffenen Aussagen zu einer besonderen Leistung, Beschaffenheit oder Haltbarkeit nicht zu einer vereinbarten Beschaffenheit der von uns verkauften Produkte.
  5. Der vorstehende in VI. Ziffer 2 genannte Haftungsausschluss mit der verkürzten Frist für Mängelansprüche gilt nicht, soweit die Haftung gesetzlich vorgeschrieben ist, z.B. bei Vorliegen einer Beschaffenheitsgarantie, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, der Körpers oder der Gesundheit durch vorsätzliche oder fahrlässige Pflichtverletzung unsererseits oder unserer Erfüllungsgehilfen sowie bei Haftung für sonstige Schäden durch vorsätzliche oder grob fährlässige Pflichtverletzung unsererseits oder unseres Erfüllungsgehilfen.

VII. Haftung

  1. Wir haften für Schäden, die nicht am Kaufgegenstand selbst entstanden sind, gleichgültig aus welchen Rechtsgründen, im Falle
    • vorsätzlicher oder grob fahrlässiger, nicht jedoch fahrlässiger Pflichtverletzung durch uns selbst oder unserer Erfüllungsgehilfen; bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit auch im Falle von fahrlässiger Pflichtverletzung;
    • des Vorliegens von Mängeln, die wir arglistig verschwiegen haben;
    • der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit des Kaufgegenstandes (auch im Sinne einer garantierten Abwesenheit eines Mangels);
    • der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten; im Falle einfacher Fahrlässigkeit (nicht jedoch grober Fahrlässigkeit und Vorsatz) ist der Schadensersatz des Vertragspartners auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird;
    • der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
  2. Stehen dem Vertragspartner nach diesem Abschnitt „VII Haftung“ Schadensersatzansprüche zu, so verjähren diese mit Ablauf der gesetzlichen Verjährungsfrist. Für einen Schadensersatzanspruch nach dem Produkthaftungsgesetz gilt die in diesem Gesetz genannte Verjährungsfrist.

 

VIII. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Verhandlungssprache ist Deutsch.
  2. Für unsere Rechtsbeziehungen zu Vertragspartnern im Ausland gilt deutsches Recht.
  3. Gerichtsstand für alle Ansprüche aus der Geschäftsverbindung einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen sowie deliktsrechtlichen Ansprüche ist der Sitz unserer gewerblichen Niederlassung, soweit entweder beide Vertragsparteien Kaufleute sind oder der Vertragspartner eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögens ist.

IX. Gültigkeitsklausel

Sollte eine der vorgenannten Bestimmungen in diesen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen und Vereinbarungen nicht berührt. Es gilt dann, was dem Willen der Vertragsparteien möglichst nahe kommt, hilfsweise das Gesetz.

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